Ersthelfergruppe bei der Rohrer Wehr

Geschrieben von Norbert Wieser am .

Gemeinderat stimmte Gründung zu – „Therapiefreie Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzen“

ROHR (nw)- Die Freiwillige Feuerwehr Rohr wird eine Ersthelfergruppe gründen. Der Rohrer Gemeinderat stimmte in der September-Sitzung dem Antrag der Stützpunktwehr zu. Mit der Ersthelfergruppe, die auch „Frist Responder“ genannt wird, soll die therapiefreie Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bei einem Notfall im Bereich von Rohr verkürzt werden, so die Begründung von Kreisbrandmeister und Stützpunktkommandant Thomas Richter sowie dessen Stellvertreter Roland Betsch.

Die beiden Kommandanten führten in ihrem Antrag aus, dass es bei einer Wiederbelebung für den betroffenen Personen auf jede Minute ankommt. „Pro Minute sinkt die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Reanimation um 10 Prozent“. Je früher deshalb eine qualifizierte medizinische Hilfe geleistet werden kann, um zu höher ist die Chance zu überleben, erklärten die Kommandanten. Mit der Ersthelfergruppe Rohr soll das therapiefreie Intervall, dies ist die Zeit bis die richtige notfallmedizinische Behandlung eingeleitet werden kann, verkürzt werden.

Die nächsten Rettungswachen sind in Schwabach (11 Kilometer entfernt), Neuendettelsau (13 Kilometer entfernt) und Ammerndorf (13 Kilometer entfernt). Die Rohrer Wehr wird die Ausbildung der Ersthelfer in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Roten Kreuz vornehmen. Dabei fallen Ausbildungskosten von 100 Euro je Teilnehmer an. Elf Feuerwehrler haben sich im Vorfeld bereit erklärt diese Ausbildung zu durchlaufen. Vier Mitglieder der Wehr haben bereits vor einiger Zeit eine Ausbildung zum Feuerwehrsanitäter absolviert, ergänzte Thomas Richter.

Neben den Ausbildungskosten hat die Gemeinde Rohr als Träger der Feuerwehr auch die Auslagen für den Impfschutz gegen Hepatitis A und B zu tragen, erklärte Bürgermeister Felix Fröhlich. Er war ebenso wie die Ratsmitglieder voll des Lobes über dieses weitere ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrler. Die Zustimmung war deshalb reine Formsache.

Bei der Übernahme der Ersthelfertätigkeit handelt es sich um keine Pflichtaufgabe. Deshalb haben die Ersthelfer keinen Anspruch auf Freistellung nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz. Nun muss die Gemeinde Rohr noch die Zustimmung zur Einrichtung der Ersthelfergruppe bei der Rohrer Wehr vom „Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung“ einholen, so der Bürgermeister.  

nw

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